Wahlpflichtbereich II in den Jahrgangsstufen 8 und 9
Entsprechend dem Willen des Gesetzgebers (Rd.-Erl. vom 25.8.1993) ist es „die Aufgabe des Wahlpflichtbereichs II, den Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Möglichkeiten der Schule eine Schwerpunktsetzung zu ermöglichen, die ihren Neigungen und Interessen entspricht.
Dies geschieht einmal durch das Angebot einer 3. Fremdsprache, zum anderen durch Schwerpunktsetzungen im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen, im gesellschaftswissenschaftlichen und künstlerischen Bereich. Gegebenenfalls können auch schwerpunktübergreifende Angebote gemacht werden". (BASS 13-25, Nr. 8)
Gemäß APO-SI (§3, (1) und (2)) besteht der Pflichtunterricht nach den Maßgaben der Stundentafel aus Kern - und Ergänzungsstunden. Zu den Kernstunden gehören die für alle Schülerinnen und Schüler verbindlichen Unterrichtsstunden sowie die von der Schule angebotenen Wahlpflichtunterrichtsstunden.
Die Teilnahme an diesen Stunden ist verpflichtend, die Ausrichtung im Rahmen des Angebots wählbar.
Der Wahlpflichtbereich II gehört zur Fächergruppe II der Versetzungsbestimmungen.
Derzeit beinhaltet das Differenzierungsangebot am St.-Michael-Gymnasium Monschau folgende Wahlmöglichkeiten:
Für Schüler/innen mit besonderem sprachlichen Interesse besteht in der Jgst. EF außerdem die Möglichkeit, Spanisch als 3. oder gar 4. Fremdsprache zu wählen.
Welche konkrete Ausgestaltung der Differenzierungsbereich erfährt, ist wesentlich abhängig vom Wahlverhalten der Schüler; Kurse können nur dann eingerichtet werden, wenn eine vom Organisatorischen her vertretbare Mindest-Schülerzahl das entsprechende Fach gewählt hat.
Die Angebote im Wahlpflichtbereich II sind in den Klassen 8 und 9 von der Schülerin bzw. vom Schüler durchgehend zu belegen.
„Ein Wechsel der Kurse ist in begründeten Ausnahmefällen bis zum Ablauf des ersten Halbjahres der Klasse 8 möglich." (APO-SI §17 VV17.3.5)
Informationsbroschüre zum Wahlpflichtbereich II [PDF, 1.0 MB]
Präsentation zum Wahlpflichtbereich II [PDF, 1.5 MB]
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